Digitale Fortbildung in der Langzeitpflege fördern lassen – bis zu 12.000 € Zuschuss sichern.
Wie profitiert Ihre Pflegeeinrichtung von der Förderung digitaler Lernangebote?
Die Umsetzung von PeBeM wird für viele Einrichtungen zu einer langfristigen Transformationsaufgabe. Erfolgreich sind dabei vor allem diejenigen Organisationen, die Personalbemessung, Kompetenzentwicklung und Digitalisierung nicht als getrennte Projekte betrachten. Für Einrichtungen, die ihre Mitarbeitenden im Zuge von PeBeM zielgerichtet weiterentwickeln möchten, kann die Förderung die Investitionshürde deutlich senken.
So profitiert Ihre Einrichtung von der Förderung:
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Digitalisierungsbedarf identifizieren
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CNE Altenpflege als Digitalisierungsmaßnahme wählen
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Förderung von 40% der Investitionskosten beantragen
CNE Altenpflege als förderfähige Lösung zur digitalen Fortbildung
Die digitale Fortbildungsplattform CNE Altenpflege unterstützt Einrichtungen dabei, den Transformationsprozess strukturiert und flexibel zu gestalten. Statt einzelne Schulungen manuell zu organisieren, können Verantwortliche individuelle Lernpfade für einzelne Mitarbeitende zusammenstellen und gezielt an den Anforderungen ihrer Einrichtung ausrichten.
Die digitale Fortbildungsplattform CNE Altenpflege unterstützt:
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Qualifizierungsmaßnahmen systematisch zu planen
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Mitarbeitende entsprechend ihrer Rolle und ihren Aufgaben gezielt weiterzuentwickeln
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das Qualifikationsniveau der Mitarbeitenden transparent zu dokumentieren
Fördermittel sichern: Bis zu 12.000 Euro Zuschuss für CNE Altenpflege
Nutzen Sie die Chance, Ihre Einrichtung mithilfe einer digitalen Fortbildungslösung zukunftsfähig zu machen. Profitieren Sie durch flexible Qualifizierung, weniger Verwaltungsaufwand und einen dauerhaft hohen Wissensstand ihrer Mitarbeitenden.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie unverbindlich und individuell.
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Digitalisierungsbedarf identifizieren
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CNE Altenpflege in einer geführten Tour kennenlernen
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Fördervoraussetzungen und Antragsstellung klären
Häufige Fragen und Antworten
Ziel der Förderung ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, digitale Prozesse voranzutreiben, Pflegekräfte zu entlasten und damit die Arbeitsbedingungen sowie die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern.
Anspruchsberechtigt sind alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Förderung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Sie erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses je Pflegeeinrichtung in Höhe von maximal12.000 €.
Ja. Die Förderung kann auf mehrere Maßnahmen und Anträge aufgeteilt werden, sofern die maximale Fördersumme insgesamt nicht überschritten wird.
Der bundesweit nutzbare Musterantrag steht Ihnen nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbands als Download (xlsx, 56 KB) zur Verfügung.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
1.) Erfahren Sie, wie CNE Altenpflege die Fortbildung Ihres Teams digital, effizient und nachhaltig unterstützt.
2.) Gemeinsam klären wir, ob die Plattform zu den Anforderungen Ihrer Einrichtung passt.
3.) Sie erhalten ein individuelles Angebot sowie Informationen zur Fördermöglichkeit von CNE Altenpflege.
Nach dem Absenden des Formulars melden wir uns in Kürze, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren.